Was wir tun

Der Verein Musikpunkt e.V. setzt sich für Musikschüler*innen ein.
Er gewährleistet durch finanzielle Unterstützung die Möglichkeit, Stipendien an besonders begabte Schüler*innen zu vergeben, die Ausstattung zu verbessern, Workshops anzubieten und vieles mehr.

Zwecke des Vereins

- Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auf den Gebieten Kunst und Musik

- Pflege, Förderung und Verbreitung der Liebhabermusik – vor allem unter Jugendlichen

- Pflege, Förderung und Verbreitung der Musik im Allgemeinen

- Pflege der überlieferten deutschen und internationalen Volksmusik

- Förderung der musikalischen Früherziehung

- Musikalische Begabtenförderung - auch in der Unterstützung zur Püfungsvorbereitung für Aufnahmeprüfungen an Hoch- und Berufsfachschulen, Musikabitur oder Jugend musiziert

- Die Förderung von Fort- und Weiterbildung zu relevanten Themen für Musikpädagogen und angehenden Musikpädagogen


Was kann gefördert werden?

Die Zwecke des Vereins werden insbesondere durch das Bereitstellen von Musikunterricht (Einzel- und Gruppenunterricht) und dessen Kostenübernahme verwirklicht. 
In besonderen Fällen können auch Instrumentenanschaffungen übernommen werden. Außerdem können Proberäume und Konzertmöglichkeiten organisiert werden. 
Durch die Lernmethode nach Suzuki wird die frühe musikalische Einzelförderung unterstützt. Dabei soll vor allem Bedürftigen Kindern und Familien geholfen werden, welche sich sonst kein Instrument und Unterricht leisten könnten. 
Dabei ist die Bedürftigkeit durch geeignete Dokumente, die fallbezogen zu den Akten des Vereins genommen werden müssen, nachzuweisen. 


Notwendige Dokumente sind Einkommens- und Sozialhilfenachweise, Nürnberg-Pass, Steuerbescheide und sonstige Dokumente, die belegen, dass die Bezüge der zu unterstützenden Person nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe i. S. d. § 27 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. 


Der Zweck des Vereins wird des weiteren verwirklicht durch die musikalische Einzelförderung begabter Kinder und Erwachsener, die Förderung des Solo- bzw. Ensemblespiels einschließlich der Förderung von Auftritten zur Vertiefung dessen. 
Um Leihinstrumente, Noten und Lehrmaterialien zur Verfügung stellen zu können, hält der Verein einen Bestand von Instrumenten und wird eine Noten-, Medien- und Materialien-Bibliothek aufbauen.


Wir freuen uns sehr über jede Spende! 
Sie trägt dazu bei, dass unsere Arbeit weiter voran geht! 
Ohne Spenden von Privatpersonen und die Mitgliedsbeiträge wären unsere Projekte nicht denkbar. Wir bedanken uns von ganzem Herzen für die tatkräftige Unterstützung!

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Freunde und Förderer des Musikpunkts Nürnbergs e.V.

Diese Satzung, die am 4.10.2015 von der Gründungsversammlung beschlossen wurde, tritt mit Eintragung des Vereins in das Vereinsregister beim Amtsgericht Nürnberg in Kraft.

 Satzung

Vorstand